Jährliche Unterweisung Stapler nach § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
Nach § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) müssen vom Unternehmer beauftragte Gabelstaplerfahrer*innen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Mit dieser Schulung erhalten die Mitarbeiter*innen diese Unterweisung.