Jährliche Unterweisung Kombi Kran und Stapler nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52
Nach § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) müssen vom Unternehmer beauftragte Kranführer*innen und Staplerfahrer*innen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Mit dieser Schulung erhalten die Mitarbeiter*innen diese beiden Unterweisungen in Kombination.