Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Lehrgangsteilnehmer*innen sind nach der Beendigung der Maßnahme in der Lage, gleichartige, wiederkehrende und elektrische Arbeiten an Betriebsmitteln durchzuführen, welche im Anschluss durch den/die Arbeitgeber*in unterwiesen und in einer Arbeitsanweisung schriftlich festgelegt werden.