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Ausbildung zum Bediener*in von Hubarbeitsbühnen

In dieser Schulung erwerben die Teilnehmer*innen in theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten die Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Bedienen und Führen von Hubarbeitsbühnen. Dies wird nach erfolgreichem Abschluss des Seminars durch ein Zertifikat und den Bediener*innenausweis bescheinigt.

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Übersicht

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Inhalte

  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V 52)
  • DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10
  • DGUV-Information 208-019
  • DGUV-Grundsatz 308-002
  • DGUV-Grundsatz 308-008
  • Pflichten des Bedieners (Wissensprobe)
  • PSA-BV
  • Fahrprobe (Scheren-Hubarbeitsbühne oder Gelenkteleskop-Hubarbeitsbühne)
  • Praktische Prüfung

Zielsetzung

In dieser Schulung erwerben die Teilnehmer*innen in theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten die Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Bedienen und Führen von Hubarbeitsbühnen.

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen

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Ansprechpartner

Foto von  Isabella Wilhelm

Isabella Wilhelm

Ansprechpartnerin

Telefon: +4996059199032
E-Mail: iwilhelm@c4trends.de

Termine

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