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TÜV SÜD: Gefahrgutbeauftragter - Verkehrsträger Seeschiffverkehr

Mit der Teilnahme an dieser von der IHK anerkannten Schulung nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) erwerben Sie die erforderliche Sachkunde als Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter) in Betrieben zur Beförderung von Gefahrgütern im Seeschiffverkehr. Sie lernen die für den Gefahrguttransport relevanten Vorschriften kennen und erfahren, welche Anforderungen bzw. Aufgaben an Sie als Gefahrgutbeauftragten gestellt werden.

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Für eine detaillierte Kursbeschreibung bitte folgende Datei 'Übersicht Gefahrgutbeauftragter - Verkehrsträger Seeschiffverkehr' herunterladen.

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Julia Schulz

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E-Mail: jschulz@c4trends.de

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